KOSTEN DER PSYCHOTHERAPIE
Privat versicherte Patient*innen
Wie Sie es als privat Versicherte kennen, erhalten Sie von mir für die Behandlung eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können. In der Regel übernehmen die privaten Kassen bzw. die Beihilfestellen die Kosten für eine Psychotherapie. Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie die Antragsformalitäten hängen von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Bitte informieren Sie sich hierzu vorab bei Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle über Ihre konkreten vertraglichen Bedingungen bezüglich einer ambulanten Psychotherapie und lassen sich die erforderlichen Formulare zusenden. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOP analog).
Selbstzahlende Patient*innen
Wenn Sie sich entscheiden, die Kosten der Therapie selbst zu tragen, müssen Sie keinerlei weitere Formalitäten erfüllen, um mit der Therapie beginnen zu können. Das Honorar wird von mir nach individueller Honorarvereinbarung entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOP analog) berechnet.
Gesetzlich versicherte Patient*innen
Da ich als privat niedergelassene Psychotherapeutin in freier Praxis arbeite, kann keine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgen. Für Patient*innen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, kann aber über das sog. Kostenerstattungsverfahren eine Kostenübernahme erwirkt werden. Nach § 13 Absatz 3 SGB V sind Krankenkassen dazu verpflichtet, für die Kosten der Behandlung ihrer Versicherten aufzukommen, wenn hierfür eine Indikation und Notwendigkeit besteht. Wenn Sie bereits bei mehreren kassenzugelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vergeblich versucht haben, einen Therapieplatz zu bekommen, es aber zum jetzigen Zeitpunkt dringlich für Sie ist, eine Psychotherapie zu beginnen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenerstattung für eine außervertragliche Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse zu stellen. In diesem Fall können auch private Praxen wie meine den gesetzlich versicherten Patienten eine Psychotherapie anbieten, ohne dass Kosten durch den/die Versicherte(n) eigenständig zu tragen sind. Um eine Kostenübernahme im Kostenerstattungsverfahren zu beantragen, müssen Sie vor dem Beginn der Behandlung einige Formulare bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Nach Bewilligung dieses Antrages durch Ihre Kasse können Sie eine Therapie in meiner Praxis beginnen. Über die Möglichkeiten der Kostenerstattung in ihrem individuellen Fall und über die genaue Vorgehensweise berate ich Sie gerne im Rahmen des Erstgesprächs.